Sozialrechtliche Gutachten
Auch im Sozialrecht erfolgt im ersten Schritt eine allgemeine Diagnostik; tiefenpsychologische Techniken werden nur soweit angewendet, wie sie zum Verständnis der jeweiligen Symptome erforderlich sind.
Sodann erfolgt – je nach Fragestellungen – eine Einordnung bzw. Einschätzung der jeweiligen Beeinträchtigungen, gegebenenfalls entsprechend der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit oder anderer Kategorien.