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Leistungen

 

Wir erstellen Gutachten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. In diesem Rahmen ist es häufig erforderlich, Erwachsene in die Untersuchung einzubeziehen, z. B. wenn es um Erziehungsfähigkeit geht. In diesem Fall werden in Bezug auf die beteiligten Erwachsenen keine Diagnosen gestellt, sondern die Untersuchung konzentriert sich auf deren Funktionalität im Hinblick auf die Fragestellung.

Gutachten werden ausschließlich im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften erstellt.
Den Begutachtungen liegen grundsätzlich die Qualitätskriterien der Fachgesellschaften und der Rechtsprechung zugrunde.

Nach unserem Grundverständnis soll ein Gutachten das Gericht in die Lage versetzen, sich aus fallbezogen vermittelter und dadurch entstandener eigener Sachkompetenz selbst ein Urteil zu bilden.